Grundsätzlich sind die Vorgaben für den Vergleich zischen Originalarzneimittel und Importen im Rahmenvertrag vereinbart. Folgende Regelungen müssen Apotheken im Hinterkopf behalten:
- Rabattverträge haben Vorrang!
Auch beim Vergleich zwischen Original und Import sind Rabattarzneimittel vorrangig abzugeben. Ist ein Original einziges Rabattarzneimittel, so hat dessen Abgabe Vorrang. Umgekehrt hat ein rabattierter Import Vorrang vor einem nicht rabattierten Original. Gibt es mehrere Rabattpartner, so kann die Apotheke frei unter diesen wählen – unabhängig vom Preis.
- Aut-idem-Kreuz allein verhindert keinen Austausch!
Original und zugehörige Importarzneimittel gelten als identische Produkte, daher verhindert ein gesetztes Aut-idem-Kreuz allein nicht den Austausch. Bei Ersatzkassen kann gemäß Arzneiversorgungsvertrag von ärztlicher Seite zusätzlich zum Aut-idem-Kreuz ein Vermerk wie „aus medizinischen Gründen soll die Abgabe des verordneten Arzneimittels erfolgen“ einen Austausch in dieser Gruppe unterbinden. Die Regelungen bei den Primärkassen sind im Einzelnen zu prüfen.
- Preisanker und gegebenenfalls Mehrkosten beachten!
Auch beim Vergleich Original versus Import gilt: Das abgegebene Präparat darf nicht teurer sein als das verordnete (maßgeblich ist der um alle Rabatte bereinigte Verkaufspreis). Liegen Lieferschwierigkeiten für das verordnete Präparat sowie günstigere Abgabealternativen vor, so kann die Apotheke den gesetzten Preisanker überschreiten, muss dies aber auf dem Rezept bzw. im Abgabedatensatz dokumentieren. Zudem spielen Mehrkosten eine Rolle: Es ist möglichst ein Präparat ohne Mehrkosten bzw. das mit der geringsten Aufzahlung auszuwählen.
- Einsparziel bereits erfüllt?
Pro Quartal und pro Krankenkasse müssen Apotheken ein Einsparziel durch Abgabe sogenannter preisgünstiger Importe erfüllen. Apotheken können frei entscheiden, mit welchen Rezepten sie dieses Ziel erreichen möchten. Ist das Einsparziel bereits erfüllt, so ist keine weitere Importabgabe darüber hinaus vorgeschrieben.
In den DAP-Medien erfolgt regelmäßig eine Berichterstattung rund um dieses Thema und das DeutscheApothekenPortal stellt verschiedene DAP-Arbeitshilfen dazu zur Verfügung. Wenn Sie Apotheken bei der retaxsicheren Abgabe Ihrer Originalpräparate unterstützen möchten, melden Sie sich gerne unter info@extradap-networks.de und wir erarbeiten für Sie ein individuelles Konzept für Ihr Präparat.